Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB sowie die BGB-Info V und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (Teilnehmer) und der gesundheit und reisen GmbH. Mit der Buchung einer Reise bei gesundheit und reisen GmbH werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. Mit der Buchung kommt der die Leistung betreffende Vertrag zustande. Veranstalter dieser Reisen ist die Firma gesundheit und reisen GmbH.

1. Vertragsabschluss

Sie können bei gesundheit und reisen GmbH eine Reise, online, mündlich (telefonisch oder persönlich) oder schriftlich (Brief oder Fax) buchen. Mit Ihrem Buchungsauftrag bieten Sie gesundheit und reisen GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sonderwünsche werden bei Ihrer Buchung unverbindlich angenommen und gelten nur dann als anerkannt, wenn diese in der Reisebestätigung aufgeführt sind. Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Internetseite und ggfls. des Online- oder den Printkatalogen von gesundheit und reisen GmbH und deren Partnerkrankenkassen.und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich.

2. Zahlung/Reisepreissicherungsschein

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung/Reiseunterlagen bitte 20% des Reisepreises (Eigenanteil) unter Angabe der Rechnungsnummer an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis (Eigenanteil) angerechnet. Den Restreisepreis unter Angabe der Rechnungsnummer zahlen Sie bitte spätestens 21 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 21. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig.

Bankverbindung: HypoVereinsbank München
IBAN: DE29700202700040493336 BIC: HYVEDEMMXXX

Unberührt hiervon bleibt die Regelung des § 651 k BGB. Bei Vorliegen einer Reise im Sinne des § 651 k BGB darf eine Zahlung vor Beendigung der Reise erst mit Übergabe eines Sicherungsscheins bzw. einer Sicherheit gefordert oder angenommen werden. Ausgenommen davon sind Leistungen gemäß § 651 k Abs. 6 BGB. Einen Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung / Rechnung.

3. Zuschussregelung für das Präventionsprogramm (bei Präventionsreisen)

Dem Reisenden ist bekannt, dass es sich bei der Leistung um Präventionsmaßnahmen (wohnortferne Kompaktkurse nach § 20 SGB V) mit auswärtiger Unterbringung für gesetzlich Krankenversicherte handelt. Die Verantwortung liegt beim Reisenden selbst, sich bei seiner Krankenkasse vorab über die praktizierten Zuschussregelungen zu informieren und entsprechende Zusagen für die Erstattung der Präventionsleistungen einzuholen. Vertraglich mit gesundheit und reisen GmbH und den Krankenkassen vereinbarte Zuschussregelungen ersehen Sie aus den jeweiligen Katalogen oder erfahren Sie bei Ihrer Buchung bzw. auf Anfrage. Sofern die jeweilige Krankenkasse die Leistung für ihre Versicherten gemäß den geltenden Regelungen bezuschusst, wird dem Reisenden eine Teilnahmebescheinigung nur dann ausgehändigt, wenn der Versicherte mindestens zu 80 % am Präventionsprogramm teilgenommen hat. Nur gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung wird die Präventionsmaßnahme durch die Krankenkasse bei Bestehen der übrigen Voraussetzungen bezuschusst. Sollte der Reisende nicht mindestens zu 80 % am Präventionsprogramm teilnehmen oder aus sonstigen Gründen nicht zuschussberechtigt sein, so hat der Reiseteilnehmer diesen Betrag selbst zu tragen.

4. Abhilfe/Minderung/Kündigung

Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle bzw. im Hotel unverzüglich mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist vor Ort niemand erreichbar, wenden Sie sich an gesundheit und reisen GmbH. Sie erreichen uns 089-990147-0 von Montag-Freitag 10:00-13:00 Uhr und 14:00-17.00 Uhr.

(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

(2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

(3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

(4) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

(5) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Kündigung wegen Mangels

(1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

(2) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

(3) Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben.

(4) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last.

Schadensersatz

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

Ausschlussfrist, Verjährung

(1) Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

(2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

5. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung

gesundheit und reisen GmbH kann ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, vom Reisevertrag zurücktreten bzw. nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Überschwemmung, Erdbeben) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind gesundheit und reisen GmbH und auch der Kunde berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

Wenn, die in einer Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise nicht erreicht wird, kann gesundheit und reisen GmbH bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zurücktreten. Über die konkrete Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem unsere Rücktrittserklärung dem Reisenden spätestens zugegangen sein muss, weißt gesundheit und reisen GmbH Sie in der Reisebestätigung hin. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat gesundheit und reisen GmbH unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von gesundheit und reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist gesundheit und reisen GmbH berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. gesundheit und reisen GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Änderung der für die betreffende Reise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reiseantritt mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des Reisepreises, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. Über notwendige Preiserhöhungen wird gesundheit und reisen GmbH die Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.

7. Kontraindikationen

Die Kursangebote der gesundheit und reisen GmbH richten sich ausschließlich an gesunde und vitale Personen. Bei Bedenken wenden Sie Sich bitte an Ihren Arzt , der Sie beraten wird, inwieweit die angebotenen Kurse für Sie geeignet sind. Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass etwaige Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen/Behinderungen gegenüber dem Kursleiter vor Ort spätestens vor Kursbeginn anzuzeigen sind, um diese nach Möglichkeit berücksichtigen zu können.

8. Umbuchung / Rücktritt / Stornierung

Sie können vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber nachstehende Stornogebühren (aus dem vollen Betrag, d.h. Eigenanteil plus Kassenanteil) anfallen:
bis 30. Tag vor Reisebeginn € 20,00 pro Person Bearbeitungsgebühr
ab 29.bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75%,
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises,
einen Tag vor Reisebeginn, am Anreisetag oder bei Nichtanreise 90% der Reisekosten.

Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Stornogebühren. Stornierungen und Umbuchungen können nur über gesundheit und reisen GmbH erfolgen. Bei einer Umbuchung Ihrerseits hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft entstehen Stornogebühren wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. In diesem Fall müssen die gleichen Kosten berechnet werden, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei einer geringfügigen Änderung, z.B. Namensänderung stellt gesundheit und reisen GmbH dem Kunden eine einmalige Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 pro Person in Rechnung. Sollten Reisende gemeinsam eine Unterkunft gebucht haben und keine Ersatzperson an Stelle eines zurücktretenden Reisenden treten, ist gesundheit und reisen GmbH berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder den verbleibenden Reisenden anderweitig unterzubringen.

9. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Reisevertrag ausschließlich gemäß § 651 j BGB kündigen.

10. Haftung

Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von gesundheit und reisen GmbH herbeigeführt worden ist
2. soweit gesundheit und reisen GmbH für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
3. soweit ein Schaden des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung heraus, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, eingetreten ist.

Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Die Kursteilnehmer nehmen an den von gesundheit und reisen GmbH angebotenen Kursveranstaltungen auf eigenes Risiko teil.

11. Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Auf Wunsch senden wir Ihnen entsprechende Unterlagen zu.

12. Rechtswahl und Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und gesundheit und reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13. Gerichtsstand / Sonstiges

Gerichtsstand im Falle einer Klage gegen gesundheit und reisen GmbH ist München. Für Klagen von gesundheit und reisen GmbH gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

14. Sie erreichen uns unter

Telefon 089–990147-0 (Mo-Fr. 10:00-13.00 Uhr und 14.00-17:00 Uhr)

15. Datenschutzbestimmungen

Der Teilnehmer willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Präventionsprogramme von gesundheit und reisen GmbH verarbeitet und genutzt werden, sofern diese zur Durchführung und Auswertung der Programme erforderlich ist. Gleichzeitig kann der Teilnehmer bei Neuangeboten informiert werden, soweit nicht ersichtlich ist, dass der Teilnehmer dies nicht wünscht. Sollte der Teilnehmer kein Interesse an der Zusendung von Informationsmaterial haben, so kann er jederzeit gesundheit und reisen GmbH davon in Kenntnis setzen.

Stand: 01/2022 – Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

Veranstalter
gesundheit und reisen GmbH
Mannhardtstr. 6
80538 München